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Neue Härtebereiche für Trinkwasser

Am 01. Februar 2007 wurde vom Deutschen Bundestag die Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) beschlossen. Darin wurden u. a. die Härtebereiche an europäische Standards angepasst und die Angabe „Grad deutscher Härte“ (°dH) durch die Angabe „Millimol Calciumcarbonat je Liter“ ersetzt.

Die neuen Härtebereiche unterscheiden sich kaum von den alten, nur werden die Bereiche 3 und 4 zum Härtebereich „hart“ zusammengelegt und die Ziffern 1, 2, 3, und 4 durch die (bereits benutzten) Beschreibungen „weich“, „mittel“ und „hart“ ersetzt.

Die neuen Härtebereiche sind wie folgt definiert:

  • Härtebereich "weich"
weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
  • Härtebereich "mittel"
1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
(entspricht 8,4 bis 14 °dH)
  • Härtebereich "hart"
mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)