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Am 01. Februar 2007
wurde vom Deutschen Bundestag die Neufassung des Wasch- und
Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) beschlossen. Darin wurden u. a. die
Härtebereiche an europäische Standards angepasst und die Angabe „Grad
deutscher Härte“ (°dH) durch die Angabe „Millimol Calciumcarbonat je
Liter“ ersetzt.
Die neuen
Härtebereiche unterscheiden sich kaum von den alten, nur werden die
Bereiche 3 und 4 zum Härtebereich „hart“ zusammengelegt und die Ziffern
1, 2, 3, und 4 durch die (bereits benutzten) Beschreibungen „weich“,
„mittel“ und „hart“ ersetzt.
Die neuen Härtebereiche sind wie folgt
definiert: |