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Herstellungsbeiträge
Herstellungsbeiträge entstehen
• sobald das Grundstück an die
Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen werden kann,
• sobald das Grundstück an die
Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen ist
• mit Abschluss einer
Sondervereinbarung.
Wenn eine Veränderung der Fläche, der
Bebauung oder der Nutzung des Grundstücks vorgenommen wird, die
beitragsrechtliche Auswirkungen hat, entsteht die Beitragsschuld mit dem
Abschluss dieser Maßnahme.
Der Beitragssatz beträgt
pro m² Grundstücksfläche 0,64 Euro
zzgl. 7% MwSt.
pro m² Geschossfläche 5,08 Euro
zzgl. 7% MwSt.
Grundstücksanschlusskostenerstattung
Der Aufwand für die Herstellung,
Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung,
sowie Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse ist mit Ausnahme des
Aufwandes, der auf die Teile der Grundstücksanschlüsse entfällt, die
sich im öffentlichen Straßengrund befinden, in der jeweils tatsächlich
entstandenen Höhe von den Grundstückseigentümern dem Zweckverband zu
erstatten (netto zzgl. 7% MwSt.).
Grundsatzbeschluss zum Erlass von Wassergebühren
Nachdem in der Vergangenheit immer
wieder Anträge auf (Teil-) Erlass von Wassergebühren gestellt wurden,
hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung vom 06. Mai 2009
beschlossen, einen Grundsatzbeschluss zu dieser Thematik zu fassen.
Der Bayerische Kommunale
Prüfungsverband hatte den Zweckverband im Rahmen einer überörtlichen
Rechnungsprüfung aufgefordert, Verbrauchsgebühren nur dann zu erlassen,
wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Ansprüche auf
Benutzungsgebühren können nur erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach
Lage des einzelnen Falles unbillig wäre.
Wir möchten unsere Wasserabnehmer
informieren, dass von der Verbandsversammlung am
06.05.2009 beschlossen wurde:
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Anträge auf Erlass von Wassergebühren unter einem Wasserverlust von
300 m3 pro Jahr sind abzulehnen, da eine sog. unbillige
Härte nicht vorliegt
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Anträge auf Erlass von Wassergebühren über einem Wasserverlust von 300
m3 pro Jahr sind zu beraten und im Einzelfall zu
entscheiden
Außerdem möchten wir unsere
Wasserabnehmer darauf hinweisen, dass durch Rohrbrüche verursachte
Wassergebühren als Zusatzversicherung zur Wohngebäudeversicherung
versicherbar sind. Bitte überprüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen und
lassen Sie sich ggf. von Ihrem Versicherungsbetreuer beraten!
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