Neue Härtebereiche für Trinkwasser

Am 01. Februar 2007 wurde vom Deutschen Bundestag die Neufassung des
Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) beschlossen.
Darin wurden u. a. die Härtebereiche an europäische Standards angepasst und
die Angabe „Grad deutscher Härte“ (°dH) durch die Angabe „Millimol Calciumcarbonat je Liter“ ersetzt.
Die neuen Härtebereiche unterscheiden sich kaum von den alten, nur werden die Bereiche 3 und 4 zum Härtebereich „hart“ zusammengelegt und die
Ziffern 1, 2, 3, und 4 durch die (bereits benutzten) Beschreibungen „weich“,
„mittel“ und „hart“ ersetzt.
Die neuen Härtebereiche sind wie folgt definiert:
• Härtebereich "weich" | weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH) |
• Härtebereich "mittel" | 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH) |
• Härtebereich "hart" | mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH) |