Wasser­gebühren

ab 01.01.2023 bis 31.12.2026

Verbrauchsgebühr

Die Gebühr beträgt netto 1,28 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers (zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.).

Sonstiger beweglicher Zähler: 
Wird ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr netto 1,28 Euro (zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.) pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Grundgebühr

Die Grundgebühr beträgt netto bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3) pro Jahr (zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.)

bis 4 m³/h66,00Euro/Jahr
bis 10 m³/h124,00Euro/Jahr
bis 16 m³/h348,00Euro/Jahr
bis 25 m³/h520,00Euro/Jahr
über 25 m³/h866,00Euro/Jahr

 

Herstellungsbeiträge

Herstellungsbeiträge entstehen

  • sobald das Grundstück an die Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen werden kann,
  • sobald das Grundstück an die Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen ist
  • mit Abschluss einer Sondervereinbarung.

Wenn eine Veränderung der Fläche, der Bebauung oder der Nutzung des Grundstücks vorgenommen wird, die beitragsrechtliche Auswirkungen hat, entsteht die Beitragsschuld mit dem Abschluss dieser Maßnahme.

Der Beitragssatz beträgt
pro m² Grundstücksfläche 0,67 Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.
pro m² Geschossfläche 5,35 Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.

Grundstücks­anschluss­kosten­erstattung

Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung, sowie Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse ist mit Ausnahme des Aufwandes, der auf die Teile der Grundstücksanschlüsse entfällt, die sich im öffentlichen Straßengrund befinden, in der jeweils tatsächlich entstandenen Höhe von den Grundstückseigentümern dem Zweckverband zu erstatten.

Wasserverluste

Mit Abrechnung der Zählerstände im Rahmen der jährlichen Ableseaktion fallen immer wieder Wassermehrverbräuche auf, die oftmals auf Rohrbrüche innerhalb der Hausinstallation (nach dem Wasserzähler) zurückzuführen sind. Für die Hausinstallation ist nicht der Zweckverband, sondern der jeweilige Eigentümer selbst verantwortlich.

Durch Rohrbrüche verursachte Wassergebühren sind als Zusatzversicherung zur Wohngebäudeversicherung versicherbar. Bitte überprüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen und lassen Sie sich ggf. von Ihrem Versicherungsbetreuer beraten!

Der Zweckverband lehnt Anträge auf Teilerlass mit Verweis auf die Versicherbarkeit dieser Wasserverluste kategorisch ab!