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Allgemeinverfügung des Landratsamtes Passau unter
https://www.landkreis-passau.de/media/16378/amtsblatt-nr-2026-24-sonderveroeffentlichung.pdf
„Das aktuell gültige Abkochgebot für Ortenburg und Beutelsbach betrifft nicht das Verbandsgebiet der Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe.“