Wichtige Mitteilungen:

 

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Passau unter 

https://www.landkreis-passau.de/media/16378/amtsblatt-nr-2026-24-sonderveroeffentlichung.pdf

 

„Das aktuell gültige Abkochgebot für Ortenburg und Beutelsbach betrifft nicht das Verbandsgebiet der Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe.“

 

 

 

 

Eigentümer­wechsel

Wenn sich die Eigentumsverhältnisse der Verbrauchsstelle geändert haben, können Sie das folgende Formular verwenden. Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder vollständig aus. Die Anschrift des alten Eigentümers benötigen wir für die Endabrechnung.

Verbrauchsstelle

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