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Planauskunft Wasserleitung

Leitungsauskünfte enthalten Angaben zur Lage unserer Wasserversorgungsleitungen. Für jedes mit Erdarbeiten verbundene Bauvorhaben ist eine Leitungsauskunft gesetzlich vorgeschrieben; für den öffentlichen Raum ebenso wie für Privatgrundstücke.
Daher sind Unternehmen sowie Privatpersonen, die Bauarbeiten in der Nähe von Wasserleitungen des Zweckverbandes planen, verpflichtet, mindestens 14 Tage vor Beginn der Bauausführung Planauskünfte von der Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe einzuholen.

Die Leitungsauskunft können Sie hier direkt kostenlos anfordern.

Füllen Sie hierzu einfach das folgende Formular vollständig aus. Die Leitungsauskunft wird Ihnen anschließend per Mail oder auf dem Postweg zugesandt.

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