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Aktuelles

Bankenfusion Rottaler Raiffeisenbank – VR-Bank Vilshofen:

Im Zuge der Fusion wurden die neuen Kontennummern der VR-Bank Vilshofen-Pocking unserer Kunden automatisch umgestellt.

Eine erneute Einreichung eines SEPA-Lastschriftmandat ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Wasserzählerwechsel im Verbandsgebiet

Im gesamten Verbandsgebiet werden die Zähler auf Grund des Eichgesetzes gewechselt. Die Auswechslung erfolgt ab der 4. Kalenderwoche. Leider ist es aus organisatorischen Gründen nicht möglich mit jedem Haushalt einen Termin zu vereinbaren. Werden die Bewohner von den Monteuren nicht angetroffen, hinterlassen diese eine Nachricht mit der Bitte um eine Terminvereinbarung.

Die Abnehmer werden gebeten den Bediensteten des Zweckverbandes die Wasserzähler zugänglich zu machen. Die Mitarbeiter des Zweckverbandes haben auf Verlangen ihren Dienstausweis vorzuzeigen.

Die Auswechslung der Wasserzähler ist für die Abnehmer kostenlos!

Bitte sorgen Sie dafür, dass sowohl der Zählerplatz selbst als auch der Zugang  dorthin frei zugänglich sind, damit die Arbeiten zügig ausgeführt werden können. Der Monteur liest vor der Wechselung gemeinsam mit Ihnen bzw. Ihrem Beauftragten sowohl den „Altzähler“ als auch das zu installierende neue Gerät ab und trägt die dabei erfassten Zählerstände in das vorbereitete Wechselprotokoll am Tablet ein. Dabei werden auch die Zählernummern überprüft und Daten zum Hausanschluss sowie zur Grundstücksnutzung notiert. Bitte prüfen Sie die Korrektheit aller Eintragungen vor der Gegenzeichnung des Protokolls, von dem Ihnen bzw. Ihrem Beauftragten nach erfolgter Unterzeichnung auf Wunsch eine Bestätigung per SMS oder E-Mail zugesandt wird. Der Monteur wird außerdem ein Foto des Zählerplatzes (Wasserzähler einschließlich der Absperrarmaturen sowie der an- und abgehenden Leitungen) und eine Detailaufnahme des „Altzählers“ anfertigen. Diese Bilder dienen der Dokumentation des augenscheinlichen Zustandes der Übergabestelle bzw. des Zählerstandes des Altgerätes.

Trotz sorgfältiger Ausführung der Arbeiten kann es in Einzelfällen nach einigen Tagen zu leichten Undichtigkeiten an der Zähleranlage (Tropfen von Verschraubungen) kommen. Zur Vermeidung von Folgeschäden infolge Durchfeuchtung von Fußboden oder Inventar sollten Sie den Zählerplatz zwei bis drei Tage nach Ausführung der Wechselung kontrollieren und im Falle eines festgestellten Wasseraustritts sofort unseren Bereitschaftsdienst informieren. In einem derartigen Fall wird dann unverzüglich ein Monteur entsandt, der die Dichtungen nachspannt oder erneuert.