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Wichtige Mitteilungen:

 

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Passau unter 

https://www.landkreis-passau.de/media/16378/amtsblatt-nr-2026-24-sonderveroeffentlichung.pdf

 

„Das aktuell gültige Abkochgebot für Ortenburg und Beutelsbach betrifft nicht das Verbandsgebiet der Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe.“

 

 

 

 

Aktuelles

Poolbefüllung - Nur über den Hausanschluss!!!

Immer wieder fragen Kunden nach der Möglichkeit bzw. äußern den Wunsch, ihren Pool 

über einen Hydranten zu befüllen. Die Gründe für unser "Nein" sind:

- Unsachgemäße Hydrantenanwendung - Schäden durch Fehlbehandlungen

- Hygienevorschriften (DIN EN 1717 und DVGW W  405-B1)

- Bereitschaftsdiensteinsätze durch unangemeldete hohe Wasserentnahmen

- Druckabfall im Netz durch unkontrollierte Entnahmen

- Die Bedienung von Hydranten darf nur vom Personal des Zweckverbandes und unterwiesenen 

  Feuerwehrleuten zu Übungs- und Löscharbeiten erfolgen

- Poolwasser ist Schmutzwasser und muss über die öffentliche Kanalisation entsorgt werden (§ 3 der

   kommunalen Entwässerungssatzung)

 Fazit: Keine Poolbefüllung über Hydranten!!!

Wichtige Mitteilung für den Zahlungsverkehr

Im Zuge der Bankenfusion Rottaler Raiffeisenbank zur VR-Bank Vilshofen-Pocking eG lautet das Geschäftskonto der Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe wie folgt: 

 

Bankverbindung:                          IBAN:                                                     BIC:

VR-Bank Vilshofen-Pocking eG          DE86 7406 2490 0001 1038 90         GENODEF1VIR